Spesen

Neue Spesensätze 2016

Was ist unter Spesen zu verstehen?

Bei Spesen handelt es sich um Betriebsausgaben, die bei der Ausführung von Geschäften entstanden sind. Selbstverständlich trifft dies auch auf Tätigkeiten außerhalb des eigenen Wohnortes oder im Ausland zu. In diesen Bereich fallen daher vor allem Verpflegungs- und Übernachtungskosten.

Neue Spesensätze für das Jahr 2016

Die neuen Spesensätze für Übernachtungskosten für das Ausland sowie für Verpflegungsmehraufwand werden regelmäßig vom Bundesfinanzministerium veröffentlicht. Für das Jahr 2016 haben sich viele Änderungen ergeben, die jedoch Spesen betreffen, die bei Aufenthalten im Ausland entstanden sind. Bei den Spesensätzen in Deutschland gibt es im Vergleich zum Vorjahr für 2016 keine Änderungen. Besonders deutliche Anpassungen gab es beispielsweise für die Stadt London, bei der die Spesensätze um knapp 40 Prozent erhöht wurden. Für andere ausländische Städte hingegen wurden die Pauschalen zum Teil deutlich gekürzt.

Spesensätze für Deutschland im Jahr 2016

Seit dem 1. Januar 2014 sind die Pauschalbeträge für Spesen in Deutschland unverändert:

Pauschale für eine Übernachtung: 20,– Euro

Von 8 bis 24 Stunden: 12,– Euro

Mindestens 24 Stunden: 24,– Euro

Beispiele für Änderungen bei den Spesensätzen im Jahr 2016

Gegenüber dem Jahr 2015 ergaben sich bei den Spesensätzen Änderungen unter anderem für folgende Orte bzw. Staaten:

  • Albanien
  • China – neue Pauschalen für Shanghai, Hongkong, Peking und Chengdu
  • Indien – neue Pauschalen für Kalkutta, Mumbai, Neu Delhi und Chennai
  • Irland
  • Israel
  • Kanada – neue Pauschalen für Vancouver, Toronto und Ottawa
  • Südkorea
  • Schweden
  • Schweiz – gesteigerte Pauschale für Genf
  • Südafrika – neue Pauschalen für Johannesburg und Kapstadt
  • Großbritannien – erhöhte Pauschale für London

Wissenswertes rund um das Thema Spesen

Grundsätzlich kann das korrekte Verbuchen von Spesen für die Buchhaltung eine wahre Herausforderung darstellen. Damit die Buchhaltung diesen Vorgang möglichst schnell und leicht bearbeiten kann, sollten verschiedene Voraussetzungen unbedingt erfüllt sein.
So müssen Belege, mit denen die Speisen verbucht werden, stets korrekt und vollständig ausgefüllt sein. Der Aussteller der Quittung bzw. Rechnung muss mit seinem vollen Namen sowie der Anschrift vermerkt sein. Auch das Datum darf auf den Belegen nicht fehlen. Müssen Spesen in der Buchhaltung getrennt aufgeführt werden, sollten diese idealerweise auf verschiedenen Rechnungen festgehalten werden. Beim Essen im Restaurant sollten auf der Rechnung immer alle Personen angegeben werden, die an dem geschäftlichen Essen teilgenommen haben. Dies erleichtert es später, den geschäftlichen Hintergrund des Essens verständlich darzulegen.

Weitere Fakten:

Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet zur Auszahlung von Spesen.
Kleine Snacks, die man während der Dienstreise zu sich nimmt, können unter Umständen als volle Mahlzeiten gewertet werden und somit zum Abzug der Verpflegungspauschale führen.

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